Durchführen von Mediationsverfahren
nach den gesetzlichen und standesrechtlichen Grundsätzen

Mediation ist ein Instrument, Streit und Konflikte durch Kommunikation,
Kooperation und Verhandlung im Gespräch zu klären und, wenn irgend möglich,
auch zu lösen.

Mediation ist also Gespräch zwischen den Konfliktparteien,
das mit der Unterstützung eines neutralen Dritten ohne Entscheidungsmacht,
des Mediators, geführt wird.

Mediation ist immer dann sinnvoll, wenn die Beteiligten
auch künftig miteinander zu tun haben wollen oder müssen.

Mediation kann sich auf alle persönlichen Aspekte und sachlichen Inhalte
eines Konflikts beziehen. Die konkreten Inhalte der Mediation
werden durch die Konfliktparteien bestimmt.
Der Mediator verantwortet die Struktur des Verfahrens und
den Ablauf der Mediation.
Mögliche Lösungen werden durch die Konfliktparteien selbst entwickelt
und - wenn nötig - rechtsverbindlich formuliert.

Mediation ist verglichen mit anderen möglichen Verfahren
verhältnismäßig schnell, effizient und kostengünstig.

Für nähere Informationen zu Planung, Ablauf und Grundlagen der Mediation nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Hier finden Sie zu Ihrer Information das Mediationsgesetz.

 

 

Marion Bögl, Marion Bögel, Marion Boegl, Marion Boegel